Rahmenvertrag

2010 wurde der Rahmenvertrag über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 132d SGB V in Berlin zwischen der KV Berlin und dem Home Care Berlin e. V. und dem Berliner Aktionsbündnis ambulante Palliativpflege e.V., den Ersatzkassen sowie einzelnen Krankenkassen geschlossen.

Darin werden u.a. die Anforderungen an Ärzte und Pflegedienste festgelegt, die SAPV-Leistungen erbringen und abrechnen wollen.

Aktueller SAPV-Landes-Rahmenvertrag Berlin (Erwachsene)
Handreichung zum SAPV-Bundes-Rahmenvertrag für Erwachsene

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