Allgemeine Beratung zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (Vorsorgendes Entscheiden)
Vorsorgendes Entscheiden ist ein Thema nicht nur für Schwerkranke und Sterbende!
Ihr gutes Recht – damals wie heute
Das Recht auf Selbstbestimmung ist im Grundgesetz verankert. Aber, wie kann ich diesem Recht auch Geltung verschaffen, wenn ich schwerkrank, nicht mehr entscheidungsfähig oder gar ohne Bewusstsein bin?
In früheren Zeiten war es eine verbreitete Ansicht, das Vorsorgende Entscheiden, die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht oder auch das Testament, wäre nur etwas für Hochaltrige.
Heute ist jedem klar, dass solche Regelungen möglichst früh getroffen werden sollten, damit im Falle eines Falles klar ist, welche Wünsche der Betroffene hat und wer im Notfall für ihn sprechen, sprich auch Entscheidungen treffen darf.
Unklarheit und Unsicherheit
Das Internet bietet unzählige Ratgeber und Variationen zu Vorsorgedokumenten, nicht alle sind sinnvoll, praktikabel und vor allen Dingen rechtssicher.
Aber, wie und wo finde ich rechtssichere Dokumente? Was habe beim Ausfüllen zu beachten?
Was sind typische Fallstricke und wo können Rechtsstreitigkeiten drohen?
Wie kann ich die Umsetzung meiner Wünsche sicherstellen und wann riskiere ich, dass sich nicht daran gehalten wird?
Was ist mit meiner Angst, dass ich bei einer einfachen Operation nicht beatmet werde, weil ich in meiner Patientenverfügung lebensverlängernde Maßnahmen ausgeschlossen habe?
Entscheidungen des Bundesgerichtshofes
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Klarheit geschaffen!
In mehreren Entscheidungen in der Vergangenheit, insbesondere 2018, 2017 und 2016, hat der BGH die Rechtsprechung zur Patientenverfügung ausgestaltet.
Das müssen Sie unbedingt beachten: In seinem Urteil zur Patientenverfügung vom 06. Juli 2016 entscheid der BGH, dass Patientenverfügungen für ihre Anwendung konkret formuliert sein müssen.
Das BGH-Urteil vom 14. November 2018 bestätigt: Formulierungen wie “Keine lebenserhaltenden Maßnahmen” reichen nicht aus, um eine zweifelsfreie Patientenverfügung zu erstellen.
Das A&O ist und bleibt eine umfassende Beratung!
Auch wenn der BGH mit dem zuletzt erteilten Beschluss anderen Faktoren, wie z.B. Zeugenaussagen aus dem Umfeld der Patienten, zusätzliche Bedeutung zumisst, ist erneut bestätigt worden, dass eine klar formulierte und damit rechtssichere Patientenverfügung das beste Mittel ist, um seinen persönlichem Willen Geltung zu verschaffen.
Der Bundesgerichtshof empfiehlt ausdrücklich eine individuelle Beratung. Diese kann durch versierte Einzelpersonen, Institutionen, Beratungsstellen etc. erfolgen.
Sich Dokumente aus dem Internet herunterzuladen und auszufüllen kann diesem Anspruch nicht genügen.
Allgemeine Beratung zu den vorsorgenden Entscheidungen
In der hier angebotenen Schulung erfahren Sie, was bei der Auswahl und der Erstellung der Vorsorgedokumente besonders zu beachten ist.
In 3 Stunden werden die Formen und Auswirkungen der Vorsorgedokumente erläutert und auf die möglichen Umsetzungsprobleme eingegangen.
Mit diesem Grundwissen sind Sie für eine individuelle Beratung zu Ihren ganz persönlichen Vorsorgedokumenten gut gerüstet.
Fragen Sie uns, wann die nächste Schulung stattfindet!
Bei Interesse bitten wir um Rückmeldung unter der Mailadresse u.rose@homecareberlin.de.
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