Eine ältere Dame hält einen Telefonhörer ans Ohr

Ehegattennotvertretung

Mit der Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023 dürfen Ehegatten füreinander die Gesundheitssorge übernehmen, auch wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt.

Voraussetzungen bzw. Ausschlussgründe (§ 1358 BGB)

  • Unfähigkeit zur Besorgung eigener Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge infolge Bewusstlosigkeit oder Krankheit
  • die Ehegatten leben nicht getrennt (keine Trennungsabsicht)
  • Wichtig: Eheleute, bei denen ein Ehepartner im Seniorenheim lebt, leben nicht getrennt, sie führen weiterhin eine Ehe ohne Trennungsabsicht.
  • keine positive Kenntnis des behandelnden Arztes oder des (vertretenden) Ehegatten von:
    • Ablehnung der Ehegattenvertretung durch den zu vertretenden Ehegatten
    • Wichtig: Der Widerspruch, also die Ablehnung, durch den Ehegatten vertreten zu werden, kann auch im Vorsorgeregister (www.vorsorgeregister.de) hinterlegt werden.
    • anderweitiger Bevollmächtigung (z.B. Vorsorgevollmacht) im Hinblick auf die jeweiligen Angelegenheiten
    • Bestellung eines Betreuers, dessen Aufgabenkreis die Angelegenheiten umfasst
  • kein Ablauf von sechs Monaten seit dem Eintritt der Unfähigkeit zur Besorgung
    Wichtig: auf dem von erstbehandelnden Ärzten ausgestellten Formular wird der Beginn der Ehegattennotvertretung vermerkt, damit sich weiterbehandelnde Ärzte/Institutionen daran orientieren können.

Umfang des Rechts

Insbesondere:

  • Einwilligung und Untersagung von Untersuchungen, Heilbehandlungen und ärztlichen Eingriffen sowie Entgegennahme der zugehörigen ärztlichen Aufklärung
  • Entscheidung über Maßnahmen zur Freiheitsentziehung (insb. durch Medikamente oder mechanische Vorrichtungen) für eine Dauer von bis zu sechs Wochen
  • gesetzliche Entbindung von der Schweigepflicht für Ärzte

Das Formular „Ehegattennotvertretung“ finden Sie hier:
https://www.bundesaerztekammer.de/service/muster-formulare

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Sie können uns gern anrufen und wir beraten Sie persönlich und individuell.

 

Foto: © Rainer Sturm / pixelio.de