Eine ältere Dame hält einen Telefonhörer ans Ohr

Beratung zu ethischen Fragestellungen im Gesundheitswesen

Außerklinische Ethikberatung durch ausgebildete Ethikberater

Mit dem Fortschreiten der medizinischen Möglichkeiten in Bezug auf lebensverlängernde Maßnahmen ergeben sich auch zunehmend ethische Fragestellungen, mit deren Beantwortung wir Betroffene und Versorgende nicht allein lassen dürfen. Mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung war es Home Care Berlin e.V. möglich, ein Pilotprojekt für die Implementierung der außerklinischen Ethikberatung zu realisieren. Dieses Pilotprojekt ist auf das Jahresende 2023 begrenzt. Eine Verstetigung wird angestrebt. Dass diese notwendig ist, zeigt schon die Fülle der Anfragen.

Wir bieten stadtübergreifend außerklinische Ethikberatung im Präsenz- oder Online-Format an.
Dabei tauschen sich – unterstützt durch die Moderation ausgebildeter Ethikberater – alle an der Versorgung Beteiligte zu ethischen Fragestellungen aus und finden bestenfalls einen Konsens zum weiteren Vorgehen.

Sie haben ein Anliegen oder ein zu diskutierendes Thema?
Unter der Mailadresse info@homecareberlin.de können Sie eine Formularvorlage bei uns anfordern, um uns eine anonymisierte Fallbeschreibung (Datenschutz) mit Benennung des Konfliktes oder der Fragestellung zu übermitteln.

» weitere Informationen zum Netzwerk der Ethikberater im Gesundheitswesen
(und Informationen darüber, wie Sie Ihr Anliegen anmelden können)

 

Die Grundsätze ethischen Handelns sind:

Autonomieprinzip

Was wissen wir über den Willen oder den mutmaßlichen Willen der betroffenen Person?

Fürsorgeprinzip

Gutes tun – Was tut der betroffenen Person erkennbar gut und was ist zu seinem/ihrem Wohl? Entscheidend ist die Sicht der betroffenen Person, nicht aus Sicht der versorgenden oder behandelnden Personen.

Schadensvermeidungsprinzip

„Nicht schaden“ ist aus Sicht der betroffenen Person zu prüfen (es könnte Maßnahmen geben, die medizinisch zwar hilfreich sind, aber insofern schaden, weil sie für die betroffene Person belastend sind).

Gerechtigkeitsprinzip

Ressourcen und Verteilungsgerechtigkeit bedeutet, alle Aufwendungen (Zeit, Geld, Personal, Material etc.) sind gerechtfertigt, wenn am Ende eine angemessene Lebensqualität dadurch entsteht. Wenn am Ende der Aufwand und das Ergebnis (die Lebensqualität) für die betroffene Person nicht im angemessenen Verhältnis stehen, ist „die Waagschale“ nicht ausgewogen.

 

Foto: © RainerSturm / pixelio.de