Aus aktuellem Anlass zusätzlicher Qualitätszirkel am 1.3.2023, 18:30 Uhr

Termin: 01.03.2023

Zeit: 18:30 – 20:00 Uhr

Thema: Rechtliche Fragen in Bezug auf das vorsorgende Entscheiden – das Ehegattennotvertretungsrecht als wichtige Ergänzung. Ein Thema der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland

Referentin: Dr. jur. Constanze Püschel, Fachanwältin für Medizinrecht

Das vorsorgende Entscheiden ist eine wichtige Voraussetzung für die Wahrnehmung der Selbstbestimmung am Lebensende. Das Selbstbestimmungsrecht nehmen wir alle für uns in Anspruch. Aber, Hand aufs Herz: Wer von Ihnen hat eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht? Denken auch Sie, dass automatisch Ihre nächsten Angehörigen diejenigen sind, die Ihre Rechte am Lebensende wahrnehmen und Ihren Willen umsetzen müssen? Nehmen auch Sie als SAPV-Versorger mit Selbstverständlichkeit die An- und Zugehörigen ins „Entscheidungs-Boot“, ohne vorher die notwendigen Berechtigungen zu prüfen?

Im Impulsvortrag erfahren Sie hier Grundlegendes zu den vorsorgenden Entscheidungen und den Neuerungen, die sich durch das Ehegattennotvertretungsrecht (Änderung des Betreuungsrechts zum 01.01.2023) ergeben. Anschließend wird die Diskussion zur Klärung offener Fragen viel Raum einnehmen.

Zoom-Meeting beitreten:
https://us06web.zoom.us/j/82385427418?pwd=c3lidGRIVVJvbUVaakRXWnhMV24xdz09
Meeting-ID: 823 8542 7418
Kenncode: 343457

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